Bürowelten und Brandschutz- ein heißes Thema

Versäumnisse beim Brandschutz können den Verlust des Versicherungsschutzes und darüber hinaus ein persönliches Haftungsrisiko für die Person bedeuten, die dieses Thema im Unternehmen verantwortet.

Wir betreuen die Gebäude eines Immobilienfonds. Bei einem der Bürogebäude kündigte sich die Feuerwehr an, um eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Bei diesem Termin wird dann geprüft, ob die einzelnen Nutzer die Vorgaben des Brandschutzes einhalten und ob sämtliche brandschutztechnischen Anlagen funktionsfähig sind. Sowohl bei Abnahmen von Neubauten als auch bei Kontrollterminen in Bestandsgebäuden habe ich immer die Erfahrung gemacht, dass die Prüfer der Feuerwehr niemals ungerechtfertigte oder übertriebene Forderungen stellen. Wiederum stellen die Prüfer bei mindestens 50 % der Objekte gravierende Mängel fest. Türen, die zwischen zwei Brandabschnitten liegen, müssen brandschutztechnische Eigenschaften in Bezug auf ihr Brandverhalten und Rauchdichtigkeit aufweisen. Wenn sie nicht über eine Bauweise verfügen, dass sie im Brandfall automatisch wieder schließen, dürfen sie nicht offen stehen. Und hier kommt der häufig verwendete Türkeil ins Spiel. Bei dem anfangs erwähnten Termin erzählte mir der Brandschutztechniker der Feuerwehr, dass er von den von ihm konfiszierten Keilen jedes Jahr ein riesiges Osterfeuer machen kann. 

Bei den ganzen spannenden und gehypten Themen rund um New Work wird das Thema Brandschutz gerne als lästig ausgeblendet. Dieses geschieht auch deshalb, weil die meisten davon ausgehen, dass sie niemals einen Brand in ihrem Bürogebäude erleben werden. Statistisch darf das für die meisten von uns zutreffen. Aber wenn es doch mal zu einem Brandereignis kommt, dann wird bei der Aufarbeitung sofort geprüft, ob sämtliche geforderten Brandschutzvorgaben eingehalten wurden. Versicherungen machen dieses gerne, weil sie dann nicht die Kosten für die materiellen Schäden übernehmen müssen, wenn ein Versäumnis des Nutzers vorliegt. Und dann kann ein anfangs beschriebener Keil, der unerlaubterweise eine Brandschutztür offenhält, zu einem enormen wirtschaftlichen Schaden führen. Und richtig übel wird es, wenn Personenschaden vorliegt, wie es so technisch formuliert wird, wenn Menschen durch den Brand gesundheitliche Schäden erlitten haben und im schlimmsten Fall sogar verstorben sind. Dann wird der ganze Vorgang staatsanwaltlich untersucht.

Je nach Größe eines Unternehmens sind die Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Brandschutzvorgaben mehr oder weniger gut gelöst. Immer mehr erlebe ich, dass Mitarbeitern aus der Personalabteilung die Verantwortung für Umbaumaßnahmen im Zuge von strukturellen Veränderungen im Unternehmen übertragen wird- oder dass Firmen, die Büroräume angemietet haben, fröhlich ihre Büroarbeitswelt planen, ohne geringste Kenntnisse zu Brandschutzthemen. Wenn sich deren Büroflächen nämlich z.B. wegen der Größe des Gebäudes in einem Sonderbau befinden, kann eine Unkenntnis über Brandschutz üble Folgen haben. 

 

Leider haben nur sehr wenige Büroeinrichter Ahnung von Brandschutz 

Ein Unternehmen wollte nicht Eigentümer ihres neuen Firmensitzes werden, sondern Mieter bleiben. Daher haben sie sich von einem Investor ein eigens für sie entwickeltes Bürogebäude erstellen lassen. Weil sie gewährleistet haben wollten, dass der Investor das Gebäude in Bezug auf die Standards in ihrem Sinne realisiert, wurde ich von dem zukünftigen Mieter als Berater gebucht. Daher nahm ich an den wöchentlichen Baubesprechungen teil. Bei einer dieser Termine berichtete der Mieter, dass bezüglich der Einrichtung des Gebäudes mit einem Büroeinrichter ein Workshop stattgefunden hat, der von einer Innenarchitektin geleitet wurde. Sie wären ganz begeistert von den Ergebnissen des Workshops und stellten die Planung vor. Es müssten nur einige wenige Wände in Bezug auf die bisherige Planung geändert werden. Die Vertreter des Generalunternehmers flüsterten sich eine längere Zeit etwas zu und verkündigten dann in die Runde ” 250.000,- Euro Mehrkosten.” Die Innenarchitektin hatte keinerlei Ahnung von Brandschutz und hatte sich daher auch nicht mit den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes beschäftigt. Die gesamte Planung war daher wertlos.  

Dieses habe ich nicht berichtet, um die Büroeinrichter-Branche im schlechten Licht stehen zu lassen. Büroeinrichter haften in der Regel nicht dafür, wenn sie Vorgaben des Brandschutzes nicht umgesetzt haben. Diese Vorgaben müssen sie vom Auftraggeber, also dem Nutzer erhalten, der sich bei dem Thema häufig auch nicht auskennt. Uns ist allen bewusst, dass sich vor allem durch die Folgen der Corona-Zeit die Bürowelten deutlich verändern werden. Umso wichtiger sind Grundkenntnisse zu Themen des Brandschutzes, wenn man sich mit kompletten Veränderungen der Raumorganisation befasst.

Wenn Sie als Verantwortlicher bei der Umorganisation und Neueinrichtung Ihrer Büroflächen bei Brandschutzthemen nicht sachkundig sind, wie können Sie Haftungsthemen oder Fehler bei der Planung vermeiden (gleiches gilt natürlich auch, wenn Sie Haftungsrisiken bei Ihrem aktuellen Bestand vermeiden wollen)?

Indem Sie sich entweder direkte Unterstützung von Sachkundigen einholen oder…

von uns eine Checkliste erhalten, die Sie durch die wichtigsten Themen des baulichen Brandschutzes leitet. 

Senden Sie mir persönlich eine Mail zu s.tranelis@lisaweb.de

Oder schreiben Sie einen Kommentar mit Angabe Ihrer Mailadresse. Sie werden dann eine Checkliste erhalten und darüber hinaus eine Zusammenfassung der wichtigsten Begrifflichkeiten und Vorschriften zum baulichen Brandschutz.

Gerne bieten wir Ihnen auch an, Sie vor Ort bei Ihrer Immobilie in Bezug auf Ihren Bestand oder auf die geplanten Veränderungen zu beraten.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert